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Tipps & Anleitungen · Rechtliches

Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Ist dein Shop bereit?

Ab dem 27. September 2026 muss praktisch jeder Online-Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, ein EU-weit einheitliches Gewährleistungslabel anzeigen. Ohne Übergangsfrist, unabhängig von Größe und Sortiment.

Nur noch wenige Tage. Am 27.09.2026 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts" in Kraft und setzt damit EU-Vorgaben (Richtlinie (EU) 2024/825) um. Ab diesem Stichtag muss die sogenannte harmonisierte Mitteilung – umgangssprachlich Gewährleistungslabel – vor Vertragsschluss sichtbar sein, wenn du als Händler Waren an Verbraucher verkaufst.

Das Label selbst ist inhaltlich und grafisch vollständig vorgegeben: Wortlaut, Symbole und Farben dürfen nicht verändert werden. Es informiert lediglich über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte – unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie gewährt.

Wer ist betroffen?

Das gilt – und das nicht

Pflicht: B2C-Warenverkauf

Jeder Verkauf körperlicher Waren an Verbraucher – online wie stationär, neu oder gebraucht, unabhängig von Umsatz und Sortiment. Auch Kleinunternehmer sind erfasst.

Auch Pflicht: Gebrauchtware

Auch bei gebrauchten Waren ist das Label Pflicht – selbst wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wirksam auf ein Jahr verkürzt wurde. Der Inhalt des Labels ändert sich dadurch nicht.

Keine Pflicht: reines B2B

Verkaufst du ausschließlich an Unternehmer, entfällt die Pflicht. Für digitale Inhalte und reine Dienstleistungen (ohne Warenlieferung) gilt sie ebenfalls nicht.

Zwei Labels, zwei Anlässe

Gewährleistungslabel und Garantielabel

Beide Grafiken sind vorgegeben und dürfen nicht selbst gestaltet werden – sie ergänzen AGB, Widerrufsbelehrung & Co., ersetzen sie aber nicht.

1
Immer Pflicht

Gewährleistungslabel

Informiert über die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers. Muss bei jedem B2C-Warenverkauf angezeigt werden – unabhängig davon, ob eine Herstellergarantie besteht.

2
Nur bei Herstellergarantie

Garantielabel (GARAN)

Kommt zusätzlich hinzu, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gewährt.

3
Ein Label für alles

Kein Produktbezug nötig

Das Gewährleistungslabel enthält keine produktspezifischen Angaben – du kannst dasselbe Label für dein gesamtes Sortiment verwenden.

Umsetzung im Shop

So bindest du das Label technisch ein

Das Label muss vor Vertragsschluss farbig und gut erkennbar dargestellt sein – auf Desktop wie Mobil, ohne dass Cookie-Banner, Chat-Widgets oder Sticky-Elemente es verdecken. Eine Pixel-Mindestgröße schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Um den Aufwand gering zu halten, empfiehlt sich eine zentrale Einbindung im Warenkorb oder Checkout statt auf jeder einzelnen Produktseite.

Für Shopware 6 und JTL-Shop heißt das konkret: Grafik in den passenden Bereich der Checkout- bzw. Warenkorb-Vorlage einbinden, farbig ausliefern und so platzieren, dass sie von keinem anderen Element überdeckt wird. Die offizielle Grafik gibt es direkt bei der EU-Kommission in allen 24 Amtssprachen.

Nur noch wenige Tage

Label rechtzeitig eingebunden?

Wir übernehmen die technische Einbindung des Gewährleistungslabels in deinen Shopware-6- oder JTL-Shop – zentral, farbig und ohne dass es von anderen Elementen verdeckt wird.

Beratung anfordern

Hinweis: Diese Seite bietet eine praktische Einordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für die verbindliche rechtliche Bewertung deines Einzelfalls – etwa bei Sonderfällen wie Kleinanzeigen, Marktplätzen oder individuell gefertigten Waren – empfehlen wir den ausführlichen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.