Nur noch wenige Tage. Am 27.09.2026 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts" in Kraft und setzt damit EU-Vorgaben (Richtlinie (EU) 2024/825) um. Ab diesem Stichtag muss die sogenannte harmonisierte Mitteilung – umgangssprachlich Gewährleistungslabel – vor Vertragsschluss sichtbar sein, wenn du als Händler Waren an Verbraucher verkaufst.
Das Label selbst ist inhaltlich und grafisch vollständig vorgegeben: Wortlaut, Symbole und Farben dürfen nicht verändert werden. Es informiert lediglich über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte – unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie gewährt.